Petra64 hat geschrieben:Hallo -
Ich werde meinem Arbeitgeber die Schwerbehindertung vielleicht nicht sagen, denn die 1 Woche mehr Urlaub sind mir egal, und selbst Schwerbeschädigte kann man ja entlassen, was hilft mir da der Kündigungsschutz, ich habe aber trotzdem einen jährlichen Steuerfreibetrag und auch die Zuzahlung auf meine Medikamente reduziert sich auf 1 %. Außerdem hat mit das Amt einen Antrag für die Parkerleichertung gleich ausgefüllt und mitgeschickt den werde ich unterschreiben und weiterleiten. Keine Ahnung ob ich hier eine Parkerleichterung bekomme, aber ich werde es versuchen, denn ich kaufe ohnehin nur in Geschäften ein, die eine Kundentoilette haben und wo ich vorne parken kann. Ich habe mir eine mobile Toilette fürs Auto gekauft - das ist alles echt nicht lustig.
Hallo Petra,
Der Pauschbetrag bei einem GdB von 60 liegt bei 720 Euro. Falls du höhere Aufwende hast kannst du die mittels Einzelnachweisen komplett absetzen. Ist zwar ein höherer Aufwand, kann sich aber in manchen Jahren durchaus lohnen.
Meinst du bei den 1% die Zumutbare Belastung? M.E. reduziert sich mit der Schwerbehinderung der Prozentsatz nicht. Dieser Prozentsatz bewegt sich von 1% bis 7% und ist gestaffelt nach Einkommen und Kinder.
Die orangene Parkerleichterung erhälst du bei einer CED und ab eine GdB von 60 auf jeden Fall. Hier gibt es besondere Parkerleichtungen (z.B. zeitliche Beschränkungen sind aufgehoben, keine Parkgebühren mehr).
Und was du darüber hinaus tun kannst ist den EURO-Schlüssel für Behindertentoiletten beantragen.
Das ist im Fall von längeren Autofahrten bzw. Bahnfahrten sehr hilfreich.
http://www.cbf-da.de/euro-wc-schluessel.html
Vielleicht kannst du mit den Hilfen dich wieder freier bewegen.
LG
Claudia