Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
Calip
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Re: Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Beitrag von Calip »

Thilo hat geschrieben:
Calip hat geschrieben:.........bist Du Dir sicher, dass Dir eine Erhöhung der Prozente Vorteile im Berufsleben bringt?
Bin da skeptisch, vermute eher es bringt Dir Nachteile. Es sei denn Du bist Beamtin......
Hallo Chris,

genau so ist es. Eine anerkannte Schwerbehinderung bringt Beamten nur Vorteile.

Für alle anderen Berufsgruppen jedoch bringt eine Schwerbehinderung in aller Regel mehr Nachteile als die vermeintlichen Vorteile. Aber jahrzehnte vorherrschende Stammtischparolen über die vielen Vergünstigungen der "Prozente" gehen den meisten Menschen nicht aus den Köpfen.

Viele Grüße

Thilo

Genau das wollte ich damit genau wie Du zum Ausdruck bringen.

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gooz
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Re: Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Beitrag von gooz »

Wie kanns sein das jemand ohne Gehbehinderung, aber mit MC oder CU Merkzeichen 'G' bekommt .... grübel
Down Under :-) M. Crohn ist Scheisse ;-)

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Thilo
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Re: Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Beitrag von Thilo »

Hallo Gooz,

auch bei inneren Leiden mit einer schweren Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit können die Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" als erfüllt angesehen werden.

Da wir die Details des Einzelfalles nicht kennen erübrigen sich auch Spekulationen.

Gruß

Thilo

Birgit475
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Re: Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Beitrag von Birgit475 »

Ich bin zwar keine Beamtin, arbeite bei der Post als Zustellerin ( was mit CU seit 15 Jahren nicht ganz einfach ist) und haben einen GdB von 30 %. Damit konnte ich dann Gleichstellung beantragen, was mir schon einige Vorteile brachte. Ich brauche keine Mehrarbeit machen (schaffe ja meine Arbeit kaum) und habe jetzt einen Abschlag auf der Größe meines Zustellbezirkes beantragt. Wenn du also nicht unbedingt früher in Rente gehen willst oder mehr Urlaubstage brauchst, dann versuche es doch mit der Gleichstellung, das bringt schon einige Arbeitserleichertung mit sich.

Petra64
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Re: Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Beitrag von Petra64 »

Hallo -
ich habe heute meinen Bescheid bekommen - habe vor 2 Monaten einen Antrag gestellt und heute meinen Bescheid mit einem Wert 60 bekommen. Für Colitis ulcerosa und ich kann nur zustimmen - lieber hätte ich einen niedrigeren Wert, dafür aber mal - wie es scheinbar bei anderen Betroffenen ist - eine "schubfreie Zeit" - ich habe seit fast 12 Jahre einen Schub und den ständig. War letzte Woche wieder in der Klinik und sogar der Prof. hat mir bestätigt das ich ein schwieriger Fall bin. Denn TNF alpha hilft nicht und das ganze Programm an allen anderen hier beschriebenen Mitteln habe ich schon mehr oder weniger erfolglos bekommen.
Ich werde meinem Arbeitgeber die Schwerbehindertung vielleicht nicht sagen, denn die 1 Woche mehr Urlaub sind mir egal, und selbst Schwerbeschädigte kann man ja entlassen, was hilft mir da der Kündigungsschutz, ich habe aber trotzdem einen jährlichen Steuerfreibetrag und auch die Zuzahlung auf meine Medikamente reduziert sich auf 1 %. Außerdem hat mit das Amt einen Antrag für die Parkerleichertung gleich ausgefüllt und mitgeschickt den werde ich unterschreiben und weiterleiten. Keine Ahnung ob ich hier eine Parkerleichterung bekomme, aber ich werde es versuchen, denn ich kaufe ohnehin nur in Geschäften ein, die eine Kundentoilette haben und wo ich vorne parken kann. Ich habe mir eine mobile Toilette fürs Auto gekauft - das ist alles echt nicht lustig.

Habe noch nie irgendetwas von einem Amt oder so beantragt und frage mich jetzt - nachdem mein Hausarzt mich darauf aufmerksam gemacht hat doch ganz froh es getan zu haben. Es hilft mir gesundheitlich nicht weiter - aber es entlastet ein wenig meinen Geldbeutel.

dreamian
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Re: Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Beitrag von dreamian »

Petra64 hat geschrieben:Hallo -
Ich werde meinem Arbeitgeber die Schwerbehindertung vielleicht nicht sagen, denn die 1 Woche mehr Urlaub sind mir egal, und selbst Schwerbeschädigte kann man ja entlassen, was hilft mir da der Kündigungsschutz, ich habe aber trotzdem einen jährlichen Steuerfreibetrag und auch die Zuzahlung auf meine Medikamente reduziert sich auf 1 %. Außerdem hat mit das Amt einen Antrag für die Parkerleichertung gleich ausgefüllt und mitgeschickt den werde ich unterschreiben und weiterleiten. Keine Ahnung ob ich hier eine Parkerleichterung bekomme, aber ich werde es versuchen, denn ich kaufe ohnehin nur in Geschäften ein, die eine Kundentoilette haben und wo ich vorne parken kann. Ich habe mir eine mobile Toilette fürs Auto gekauft - das ist alles echt nicht lustig.
Hallo Petra,

Der Pauschbetrag bei einem GdB von 60 liegt bei 720 Euro. Falls du höhere Aufwende hast kannst du die mittels Einzelnachweisen komplett absetzen. Ist zwar ein höherer Aufwand, kann sich aber in manchen Jahren durchaus lohnen.

Meinst du bei den 1% die Zumutbare Belastung? M.E. reduziert sich mit der Schwerbehinderung der Prozentsatz nicht. Dieser Prozentsatz bewegt sich von 1% bis 7% und ist gestaffelt nach Einkommen und Kinder.

Die orangene Parkerleichterung erhälst du bei einer CED und ab eine GdB von 60 auf jeden Fall. Hier gibt es besondere Parkerleichtungen (z.B. zeitliche Beschränkungen sind aufgehoben, keine Parkgebühren mehr).

Und was du darüber hinaus tun kannst ist den EURO-Schlüssel für Behindertentoiletten beantragen.
Das ist im Fall von längeren Autofahrten bzw. Bahnfahrten sehr hilfreich.
http://www.cbf-da.de/euro-wc-schluessel.html

Vielleicht kannst du mit den Hilfen dich wieder freier bewegen.

LG
Claudia

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Thilo
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Re: Schwerbehinderung, Gdb erhöhen..?

Beitrag von Thilo »

dreamian hat geschrieben:......Meinst du bei den 1% die Zumutbare Belastung? M.E. reduziert sich mit der Schwerbehinderung der Prozentsatz nicht. Dieser Prozentsatz bewegt sich von 1% bis 7% und ist gestaffelt nach Einkommen und Kinder.
Hallo Claudia,

bei dem Hinweis von "Petra64" geht es um die Belastungsgrenzen hinsichtlich der Zuzahlungen für Medikamente, etc. - nicht um steuerliche Aspekte.

Damit durch Zuzahlungen niemand überfordert wird, gibt es diese Belastungsgrenze: Sie liegt bei 2% des Bruttoeinkommens (BEK), für chronisch Kranke bei 1%. In diese Rechnung fließen jedoch nicht allein die Zuzahlungen für Arzneimittel ein, sondern auch der Eigenanteil für stationäre Behandlung und die Zuzahlung bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege.

Um die Belastungsgrenze bereits bei 1% des BEK zu erreichen, genügt die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (Vordruck: chronische Erkrankung). Ein Schwerbehindertenausweis ist hierfür nicht zwingend erforderlich.

Gruß

Thilo

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