Verlängerungsantrag der Erwerbsunfähigkeitsrente

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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OmaMartha
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Registriert: So 23. Dez 2012, 08:30

Verlängerungsantrag der Erwerbsunfähigkeitsrente

Beitrag von OmaMartha »

Guten Morgen,

ich bräuchte mal euren Rat und eure Erfahrungen zum Verlängerunsantrag der Erwerbsunfähigkeitsrente.

Meine Erwerbsunfähigkeitsrente ist bis Anfang nächsten Jahres befristet und ich werde Ende des Jahres einen Verlängerungsantrag stellen, da es mir leider nicht besser geht. Meine Frage an euch ist jetzt, wie verhalte ich mich mit dem AA? Ich stehe in keinem Beschäftigungsverhältnis, hätte aber noch Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld. Da ich aber aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten gehen kann, werde ich, nach Absprache mit meinem Arzt, den Rentenverlängerungsantrag stellen. So weit ich mich im Forum belesen habe, würde bei Ablehnung der Rentenbewilligung und einem Widerspruchsverfahren meinerseits ja das AA erst mal der nächste Schritt sein.
Jetzt meine Frage, muss ich mich bei Rentenantragstellung auch vorsorglich beim Arbeitsamt melden oder erst den Bescheid von der Rentenstelle abwarten? Ich möchte bei den Behörden nicht schon im Vorwege etwas nicht richtig machen.

Liebe Grüße und einen schönen sonnigen Tag von
Oma Martha

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Thilo
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Beiträge: 1076
Registriert: Sa 22. Dez 2012, 21:17

Re: Verlängerungsantrag der Erwerbsunfähigkeitsrente

Beitrag von Thilo »

Hallo Oma Martha,

wenn sich dein Gesundheitszustand nicht verbessert hat, wird dir aller Voraussicht nach auch deine EM-Rente verlängert.

Drei Monate vor Ablauf der zeitlichen Befristung einen Verlängerungsantrag stellen und dem ein kurzes ärztliches Attest beilegen welches attestiert, dass seit Rentenbeginn keine Verbesserungen eingetreten sind.

Gleichzeitig folgt der Gang zum Arbeitsamt. Du bist im Falle einer zeitlich befristeten Rente verpflichtet dich dort rechtzeitig vor Ablauf zu melden. Ist meist nur eine "Proforma-Maßnahme", bist aber dann in jedem Fall auf der sicheren Seite, falls wider allen Erwartungen die Rente nicht verlängert werden sollte.

Gutes Gelingen.

Thilo

OmaMartha
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Beiträge: 13
Registriert: So 23. Dez 2012, 08:30

Re: Verlängerungsantrag der Erwerbsunfähigkeitsrente

Beitrag von OmaMartha »

Danke, lieber Thilo, für deine schnelle Antwort. Somit werde ich mich auch beim AA bei Stellung des Verlängerungsantrages melden.

Liebe Grüße
Oma Martha

gelöschter Benutzer

Re: Verlängerungsantrag der Erwerbsunfähigkeitsrente

Beitrag von gelöschter Benutzer »

Hallo Oma Martha.

Normalerweise schreibt einen die Rentenversicherung ca 6 Monate vor Ablauf der EMR an und fordert einen auf den Verlängerungsantrag zu stellen.
Diesen würde ich dann auch so schnell wie möglich stellen (neue Befunde vom Gesundheitszustand wenn vorhanden mit schicken) und nicht erst Monate warten bis er in der Post ist.
In Einzelfällen kann die Bearbeitung schon mal 3 bis 4 Monate dauern oder man muss zwischendurch noch zum Gutachter und dann zieht sich die Bearbeitung.
Normal geht die Verlängerung ohne Gutachter schnell von statten (wenn die Befunde klar und eindeutig sind) und dann kann man sich den Gang zum AA auch sparen, weil vorher schon alles erledigt ist.

Also nicht erst kurz vor knapp Anträge einreichen.

Gruß und Daumendrücken
Dieter

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