Parkerleichterung

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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leseleidenschatf66
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Parkerleichterung

Beitrag von leseleidenschatf66 »

Hi Leute, habe seit kurzer Zeit endlich den blauen Behindertenausweis, damit ich im Ernstfall überall parken kann. Hab ihn schon mehrmals gebraucht.
Gott sei Dank, sonst wäre es mal wieder in die Hosen gegangen. Wäre ja nicht das erste Mal. Aber vielleicht das letzte Mal?
Hat jemand auch Erfahrungen damit?
LG Marion

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Thilo
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Re: Parkerleichterung

Beitrag von Thilo »

Hallo Marion,

du hast bei einem Gdb von 40 einen blauen Parkausweis ? Wie geht das ?

Gruß

Thilo

Jonesi04
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Registriert: So 7. Jul 2013, 10:58
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Re: Parkerleichterung

Beitrag von Jonesi04 »

Der GDB sagt ja nun mal nichts über den körperlichen Zustand aus. Und wenn die CED bei ihm derartig heftig ist, dass jede unnötige Verzögerung dazu führt, dass es bei ihm in die Hose geht, finde ich den Parkausweis schon angebracht.

Ich kenne auch einen, der die vollen 100 hat aber körperlich fit ist. Seine einzige Behinderung besteht darin, dass er mit einem extremen Gehörfehler geboren ist.

Gruß,

Bernie

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Thilo
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Re: Parkerleichterung

Beitrag von Thilo »

Hallo Bernie,

bei der Zuerkennung von Parkausweisen geht es nach klar vorgegebenen gesetzlichen Kriterien, nicht nach "gefühlten" Beeinträchtigungen durch eine bestehende Behinderung.

Mich interessiert, wie man mit einem Gdb von 40 zu einem blauen Parkausweis kommt. Und hierzu hätte ich gerne eine Antwort von Marion, keine Spekulationen darüber, ob etwas angebracht ist oder nicht.

Gruß

Thilo

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Uwe7
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Re: Parkerleichterung

Beitrag von Uwe7 »

Moin zusammen,

mich wundert es auch, wenn man tatsächlich ein Parkausweis für Behinderte mit einem GdB von 40 erhalten kann. Nach allem, was ich weiß, ist für einen Behinderten-Parkausweis bei vorliegender CED mindestens ein GdB von 60 erforderlich.

Stadt Heilbronn: Parkausweise für Schwerbehinderte

dies stammt von der Internetseite der Stadt Heilbronn. Dort steht:
Voraussetzungen für den "orangen" Ausweis (früher gelber Parkausweis):

- Person ist mit Hauptwohnung in Heilbronn gemeldet
- Schwerbehinderte mit Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken), bei denen hierfür ein GdB von wenigstens 80 vorliegt und die Merkzeichen "G" und "B" festgestellt sind.
- Schwerbehinderte mit Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken), bei denen hierfür ein GdB von wenigstens 70 und gleichzeitig für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane ein GdB von wenigstens 50 vorliegt und die Merkzeichen "G" und "B" festgestellt sind.
- Schwerbehinderte mit Morbus-Crohn / Colitis ulcerosa mit schwerer Auswirkung und hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
- Schwerbehinderte mit künstlichem Darmausgang und einer künstlichen Harnableitung und hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
Wenn es inzwischen tatsächlich anders funktioniert, würde es mich sehr interessieren.

LG Uwe

P.S.: Ähnliche Infos findet man auch auf der Seite der DCCV:

Hessen: Parkerleichterungen bei Morbus Crohn

Parkerleichterungen bei Crohn & Colitis jetzt auch im Saarland
Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben - aber den Tagen mehr Leben

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Thilo
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Re: Parkerleichterung

Beitrag von Thilo »

Hallo,

Kurzfassung: Eigentlich gibt es zwei verschiedene Parkausweise:

Blau (mit Rollstuhlfahrersymbol)

Diesen Ausweis erhalten: Außergewöhnlich Gehbehinderte mit den Merkzeichen aG und Blinde Merkzeichen Bl. Zu dem Personenkreis der außergewöhnlich gehbehinderten Menschen zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte oder Schwerbehinderte, die diesem Personenkreis in Bezug auf die Einschränkung der Gehfähigkeit gleichzustellen sind.

Dieser Ausweis berechtigt zum Parken auf dafür vorgesehenen Behindertenparkplätzen (blaues Schild mit Rollstuhlsymbol).

und

Orange

Diesen Ausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem hierfür zuerkannten GdB von 60. Nur für die CED muß ein Einzel-GdB von 60 anerkannt sein. Nicht zu verwechseln mit einem Gesamt-Gdb von 60 bei ggf. mehreren bestehenden Behinderungen.

Marion berichtet in einem Paralell-Thread von einem GdB von 40 für ihren MC. Hiermit kann man "normalerweise" keinen blauen, auch keinen orangen Parkausweis erhalten. Aus diesem Grund meine gezielte Nachfrage. Man lernt ja schließlich nie aus.

Vermutlich wird sie einen höheren Gesamt-GdB haben und Merkzeichen, bzw. weitere Behinderungen die einen blauen Parkausweis rechtfertigen. Sie wird uns sicher bald umfassend aufklären.

Gruß

Thilo

hollychen
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Beiträge: 14
Registriert: Di 30. Jul 2013, 13:48

Re: Parkerleichterung

Beitrag von hollychen »

Meiner Meinung nach ist es arg schwierig, wenn nicht gar unmöglich mit einer eher geringen Behinderung einen Ausweis zu bekommen.
Da werden so viele Sachen geprüft!

Bekannte von mir hatten echt Schwierigkeiten beim Aussteigen, laufen usw. und haben nicht einmal da einen bekommen (GDB weiß ich nicht, war aber deutlich höher).

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