Parkerleichterung
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Parkerleichterung
Hi Leute, habe seit kurzer Zeit endlich den blauen Behindertenausweis, damit ich im Ernstfall überall parken kann. Hab ihn schon mehrmals gebraucht.
Gott sei Dank, sonst wäre es mal wieder in die Hosen gegangen. Wäre ja nicht das erste Mal. Aber vielleicht das letzte Mal?
Hat jemand auch Erfahrungen damit?
LG Marion
Gott sei Dank, sonst wäre es mal wieder in die Hosen gegangen. Wäre ja nicht das erste Mal. Aber vielleicht das letzte Mal?
Hat jemand auch Erfahrungen damit?
LG Marion
Re: Parkerleichterung
Hallo Marion,
du hast bei einem Gdb von 40 einen blauen Parkausweis ? Wie geht das ?
Gruß
Thilo
du hast bei einem Gdb von 40 einen blauen Parkausweis ? Wie geht das ?
Gruß
Thilo
Re: Parkerleichterung
Der GDB sagt ja nun mal nichts über den körperlichen Zustand aus. Und wenn die CED bei ihm derartig heftig ist, dass jede unnötige Verzögerung dazu führt, dass es bei ihm in die Hose geht, finde ich den Parkausweis schon angebracht.
Ich kenne auch einen, der die vollen 100 hat aber körperlich fit ist. Seine einzige Behinderung besteht darin, dass er mit einem extremen Gehörfehler geboren ist.
Gruß,
Bernie
Ich kenne auch einen, der die vollen 100 hat aber körperlich fit ist. Seine einzige Behinderung besteht darin, dass er mit einem extremen Gehörfehler geboren ist.
Gruß,
Bernie
Re: Parkerleichterung
Hallo Bernie,
bei der Zuerkennung von Parkausweisen geht es nach klar vorgegebenen gesetzlichen Kriterien, nicht nach "gefühlten" Beeinträchtigungen durch eine bestehende Behinderung.
Mich interessiert, wie man mit einem Gdb von 40 zu einem blauen Parkausweis kommt. Und hierzu hätte ich gerne eine Antwort von Marion, keine Spekulationen darüber, ob etwas angebracht ist oder nicht.
Gruß
Thilo
bei der Zuerkennung von Parkausweisen geht es nach klar vorgegebenen gesetzlichen Kriterien, nicht nach "gefühlten" Beeinträchtigungen durch eine bestehende Behinderung.
Mich interessiert, wie man mit einem Gdb von 40 zu einem blauen Parkausweis kommt. Und hierzu hätte ich gerne eine Antwort von Marion, keine Spekulationen darüber, ob etwas angebracht ist oder nicht.
Gruß
Thilo
- Uwe7
- könnte auch hier einziehen
- Beiträge: 579
- Registriert: Fr 21. Dez 2012, 20:30
- Diagnose: CU seit 11/1981
- Wohnort: nördliches Niedersachsen / Nähe Hamburg
Re: Parkerleichterung
Moin zusammen,
mich wundert es auch, wenn man tatsächlich ein Parkausweis für Behinderte mit einem GdB von 40 erhalten kann. Nach allem, was ich weiß, ist für einen Behinderten-Parkausweis bei vorliegender CED mindestens ein GdB von 60 erforderlich.
Stadt Heilbronn: Parkausweise für Schwerbehinderte
dies stammt von der Internetseite der Stadt Heilbronn. Dort steht:
LG Uwe
P.S.: Ähnliche Infos findet man auch auf der Seite der DCCV:
Hessen: Parkerleichterungen bei Morbus Crohn
Parkerleichterungen bei Crohn & Colitis jetzt auch im Saarland
mich wundert es auch, wenn man tatsächlich ein Parkausweis für Behinderte mit einem GdB von 40 erhalten kann. Nach allem, was ich weiß, ist für einen Behinderten-Parkausweis bei vorliegender CED mindestens ein GdB von 60 erforderlich.
Stadt Heilbronn: Parkausweise für Schwerbehinderte
dies stammt von der Internetseite der Stadt Heilbronn. Dort steht:
Wenn es inzwischen tatsächlich anders funktioniert, würde es mich sehr interessieren.Voraussetzungen für den "orangen" Ausweis (früher gelber Parkausweis):
- Person ist mit Hauptwohnung in Heilbronn gemeldet
- Schwerbehinderte mit Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken), bei denen hierfür ein GdB von wenigstens 80 vorliegt und die Merkzeichen "G" und "B" festgestellt sind.
- Schwerbehinderte mit Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken), bei denen hierfür ein GdB von wenigstens 70 und gleichzeitig für Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane ein GdB von wenigstens 50 vorliegt und die Merkzeichen "G" und "B" festgestellt sind.
- Schwerbehinderte mit Morbus-Crohn / Colitis ulcerosa mit schwerer Auswirkung und hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
- Schwerbehinderte mit künstlichem Darmausgang und einer künstlichen Harnableitung und hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
LG Uwe
P.S.: Ähnliche Infos findet man auch auf der Seite der DCCV:
Hessen: Parkerleichterungen bei Morbus Crohn
Parkerleichterungen bei Crohn & Colitis jetzt auch im Saarland
Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben - aber den Tagen mehr Leben
Re: Parkerleichterung
Hallo,
Kurzfassung: Eigentlich gibt es zwei verschiedene Parkausweise:
Blau (mit Rollstuhlfahrersymbol)
Diesen Ausweis erhalten: Außergewöhnlich Gehbehinderte mit den Merkzeichen aG und Blinde Merkzeichen Bl. Zu dem Personenkreis der außergewöhnlich gehbehinderten Menschen zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte oder Schwerbehinderte, die diesem Personenkreis in Bezug auf die Einschränkung der Gehfähigkeit gleichzustellen sind.
Dieser Ausweis berechtigt zum Parken auf dafür vorgesehenen Behindertenparkplätzen (blaues Schild mit Rollstuhlsymbol).
und
Orange
Diesen Ausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem hierfür zuerkannten GdB von 60. Nur für die CED muß ein Einzel-GdB von 60 anerkannt sein. Nicht zu verwechseln mit einem Gesamt-Gdb von 60 bei ggf. mehreren bestehenden Behinderungen.
Marion berichtet in einem Paralell-Thread von einem GdB von 40 für ihren MC. Hiermit kann man "normalerweise" keinen blauen, auch keinen orangen Parkausweis erhalten. Aus diesem Grund meine gezielte Nachfrage. Man lernt ja schließlich nie aus.
Vermutlich wird sie einen höheren Gesamt-GdB haben und Merkzeichen, bzw. weitere Behinderungen die einen blauen Parkausweis rechtfertigen. Sie wird uns sicher bald umfassend aufklären.
Gruß
Thilo
Kurzfassung: Eigentlich gibt es zwei verschiedene Parkausweise:
Blau (mit Rollstuhlfahrersymbol)
Diesen Ausweis erhalten: Außergewöhnlich Gehbehinderte mit den Merkzeichen aG und Blinde Merkzeichen Bl. Zu dem Personenkreis der außergewöhnlich gehbehinderten Menschen zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte oder Schwerbehinderte, die diesem Personenkreis in Bezug auf die Einschränkung der Gehfähigkeit gleichzustellen sind.
Dieser Ausweis berechtigt zum Parken auf dafür vorgesehenen Behindertenparkplätzen (blaues Schild mit Rollstuhlsymbol).
und
Orange
Diesen Ausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa mit einem hierfür zuerkannten GdB von 60. Nur für die CED muß ein Einzel-GdB von 60 anerkannt sein. Nicht zu verwechseln mit einem Gesamt-Gdb von 60 bei ggf. mehreren bestehenden Behinderungen.
Marion berichtet in einem Paralell-Thread von einem GdB von 40 für ihren MC. Hiermit kann man "normalerweise" keinen blauen, auch keinen orangen Parkausweis erhalten. Aus diesem Grund meine gezielte Nachfrage. Man lernt ja schließlich nie aus.
Vermutlich wird sie einen höheren Gesamt-GdB haben und Merkzeichen, bzw. weitere Behinderungen die einen blauen Parkausweis rechtfertigen. Sie wird uns sicher bald umfassend aufklären.
Gruß
Thilo
Re: Parkerleichterung
Meiner Meinung nach ist es arg schwierig, wenn nicht gar unmöglich mit einer eher geringen Behinderung einen Ausweis zu bekommen.
Da werden so viele Sachen geprüft!
Bekannte von mir hatten echt Schwierigkeiten beim Aussteigen, laufen usw. und haben nicht einmal da einen bekommen (GDB weiß ich nicht, war aber deutlich höher).
Da werden so viele Sachen geprüft!
Bekannte von mir hatten echt Schwierigkeiten beim Aussteigen, laufen usw. und haben nicht einmal da einen bekommen (GDB weiß ich nicht, war aber deutlich höher).