Probleme Einsatz Parkerleichterung

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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Susanne
Dauergast
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Probleme Einsatz Parkerleichterung

Beitrag von Susanne »

Hallo Ihr Lieben,

ich bin seit längerem im Besitz der "orangen" Parkerleichterung. Oft setzte ich diese nicht ein, sondern meistens dann, wenn keine anderen Parkmöglichkeiten zu finden sind. Auf öffentlichen Parkplätzen habe ich überhaupt kein Problem damit, diese zu nutzen. Auf Anwohnerparkplätzen oder im eingeschränkten Halteverbot parke ich sehr selten. Aber es kommt eben schon mal vor.

Und bei diesen wenigen Situationen kommt es häufiger zu Schwierigkeiten. Entweder werde ich vom Mitmenschen unfreundlich darauf hingewiesen, dort nicht parkten zu dürfen, oder ich bekomme Strafzettel, weil ich im eingeschränkten Halteverbot geparkt habe. In diesem Jahre habe ich 5 mal in der nächstgelegenen Großstadt im eingeschränkten Halteverbot geparkt. Daraus resultierten 3 Verwarnbescheide mit Verwarnungsgeld. Aktuell läuft meine Anhörung zum dritten Bescheid. Bei den beiden vorherigen reichte es aus, eine Kopie meiner Ausnahmegenehmigung vorzulegen. Hoffentlich klappt das dieses Mal auch. Meine Parkerleichterung liegt immer gut sichtbar auf dem Armaturenbrett, zusammen mit der Parkscheibe. Aber scheinbar wird dort überhaupt nicht nachgeschaut.

Ich kann ja verstehen, dass es auffällt, wenn ich für einen längeren Zeitraum im eingeschränkten Halteverbot parke. Und meistens stehen dort auch noch andere Fahrzeuge, die vermutlich keine Ausnahmegenehmigung haben. Aber es ärgert mich schon, ständig zu Unrecht angeschrieben zu werden.

Passiert euch sowas auch? Wie schafft ihr es, gelassen damit umzugehen? Ich fühle mich immer in der Beweispflicht und habe das Gefühl, etwas falsches getan zu haben. Dabei darf ich dort doch parken.

Liebe Grüße,

Susanne
Und dann Elfmeterschießen: alle hatten die Hose voll, aber bei mir liefs ganz flüssig. Paul Breitner

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Thilo
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Re: Probleme Einsatz Parkerleichterung

Beitrag von Thilo »

Hallo Susanne,

auch Parkraumkontrolleure haben Wissenslücken. Vielleicht hat dich ein "Frischling" aufgeschrieben, der noch nie zuvor einen orangenen Parkausweis gesehen hat. Alles ist möglich.

Mit dem orangen Parkausweis darfst du parken:

- im eingeschränkten Halteverbot, im Zonen-Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu 3 Stunden. Es muss zusätzlich die Parkscheibe ausgelegt werden
- in Fußgängerzonen während der Ladezeit
- in verkehrsberuhigten Bereichen, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden
- an Parkuhren und Parkschein-Automaten ohne Bezahlung so lange man möchte.

Du hast du dich korrekt verhalten; nichts falsches getan. Was du beanspruchst sind allerdings Sonderrechte und hier gibt es oft Schwierigkeiten.

Auch Außenstehende mischen sich oft ein, wenn es um die Nutzung von Sonderrechten geht. Man kann es eigenlich nicht glauben, aber die Inanspruchnahme von Sonderrechten löst bei vielen MItmenschen heftigen Neid hervor. Wenn andere etwas in Anspruch nehmen, was man selbst nicht darf, wird nicht hinterfragt, sondern oft schlägt einem pure Missgunst entgegen. Überwiegend sind bei CED-Erkrankten keine sichtbaren Behinderungen vorhanden. Ist eine Behinderung offensichtlich sichtbar, beurteilt dies ein Großteil wieder anders.

Ich musste einmal auf einem Anwohner-Parkplatz parken, habe mein Ausweis mit Parkscheibe ausgelegt, als mich ein Fahrlehrer in einem unflätigen rüden Ton belehren wollte, dass ich keineswegs auf einem Anwohner-Parkplatz parken dürfe. Hinterfragt, wie lange er denn schon Fahrlehrer sei und ob er die Gesetzeslage wirklich nicht kenne, habe ich ihn stehen gelassen.

Eine Empfehlung für dich: Schieße mit deinem Smartphone ein, zwei Fotos, nachdem du dein Fahrzeug abgestellt hast. Hierauf sollte die Frontablage deines Fahrzeuges mit den ausgelegten Papieren und auch der Standort deines Fahrzeuges zu sehen sein. So kannst du ggf. die Auslegung des Parkausweisen auch im Nachhinein beweisen. Im Kameramodus eines Smartphones besteht meist die Möglichkeit ein Foto auch mit einem Datum zu versehen.

Gruß

Thilo

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Susanne
Dauergast
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Re: Probleme Einsatz Parkerleichterung

Beitrag von Susanne »

Hallo Thilo,

Vielen Dank für deine Antwort. Ja, es ist wohl so, dass Sonderrechte zu Neid und Missgunst bei Aussenstehenden führen. Finde ich aber sehr bedauerlich.

Was nun den "Frischling-Bonus" angeht: bin ich denn in den 3 von 5 Fällen alleine in diesem Jahr immer an den gleichen geraten ;) ?? Ich habe mir mittlerweile das Beweisfoto angsehen. Dieses wurde deutlich sichtbar aus einem Auto heraus aufgenommen. Verständlich, dass so meine Ausnahmegenehmigumg nicht gesehen wurde...

Was ich sehr bedauerlich finde ist der Aufwand, den ich betreiben muss, um einen eigentlich nicht auf meinem Fehler basierenden Sachverhalt zu erklären. Was machen denn die Menschen, die nicht so einfach online eine Stellungnahme mit Fotos abgeben können?

Danke für den Tipp mit den eigenen "Beweisfotos". Das ist eine sehr gute Idee.

Liebe Grüße,

Susanne
Und dann Elfmeterschießen: alle hatten die Hose voll, aber bei mir liefs ganz flüssig. Paul Breitner

Colo
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Re: Probleme Einsatz Parkerleichterung

Beitrag von Colo »

Hallo, ich habe den orangenen Ausweis zur Gewährung von Parkerleichterung für besondere Gruppen für behinderten Menschen. Darf ich im Parkverbot bei Schild Zeichen 314 parken obwohl ein Zusatzschild nur für "Busse" angebracht ist?

Christian3000
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Re: Probleme Einsatz Parkerleichterung

Beitrag von Christian3000 »

Hi Susanne,

ich hab meinen orangenen Ausweis inzwischen seit zig Jahren, er erleichtert mir sehr viel im Alltag durch das einfachere Parken.

es kann dir im Prinzip völlig egal sein was andere Leute dumm quatschen, du bist im Recht, du darfst das und nur darauf kommt es an.
..
Ich wurde mit dem Ausweis früher vor vielen Jahren oft vor meiner Tür aufgeschrieben, ne Weile mal andauernd Zettel dran. Am Anfang hab ich immer einfach Widerspruch eingelegt, ganz direkt gesagt, das ich im Recht bin, hab nur meine Ausweisnummer mitgeschickt(keine Fotos vom Ausweis oder von dem Schreiben was man zum Ausweis dazu immer bekommt(auch wenn die danach fragen, das geht die nix an) , also wie gesagt nur Ausweisnummer(die steht auf dem Schreiben zum Ausweis oben drauf, denn dann können die sich selbst die Mühe machen beim Straßenverkehrsamt wenn dann nachzufragen , und je nachdem wo man in diesem Fall geparkt hat, die Nummer die auf dem Zettel vom Straßenverkehrsamt drauf steht in dem Bereich wo man geparkt hat. Weisst sicher welches Schreiben ich meine, gibt ja nur eins von denen, wo steht wo und wann man überall parken darf.
Die ersten Male noch sehr ruhig und sachlich, aber irgendwann wurde es mir dann zu bunt. Hab dann gefragt wer mir denn die Briefmarken jedesmal erstattet von denen und das ich in keinem Fall das Bußgeld zahlen werde, ich darf da parken so einfach und die sollten mal Ihre Mitarbeiter richtig "schulen" . Die meisten Menschen, dazu gehören auch die Leute vom Ordnungsamt und den "Grünen" kennen den orangenen Ausweis nicht und wissen somit nicht das es im Prinzip fast genauso ist wie der Blaue. habe dann bei den letzten 1-2 Malen geschrieben, wenn jemals noch was kommen sollte, werde ich keinen Widerspruch mehr einreichen sondern das schreiben einfach zerreissen und wegwerfen und sollten die dann ein Verfahren einleiten wollen, sollen die Beamten mal dem Richter erklären, warum die es einem schwerstkranken Menschen der Anspruch hat dort zu parken zusätzlich gesundheitlich zu schädigen. Denn sowas löst Stress aus. Die Leute sollen einfach mal richtig hinschauen, der Ausweis liegt immer gut sichtbar auf dem Armaturenbrett. Danach kam niemals wieder ein Knöllchen.
Einfach ignorieren was die anderen sagen, heutzutage haben die meisten scheinbar alle extreme Aufmerksamkeitsdefizite die sich in alles einmischen müssen etc.

Versuch dir einfach keinen Stress deswegen zu machen, du weisst du darfst dort parken und wenn was kommen sollte, einfach Widersprich einlegen da bekommst du IMMER dein Recht in diesem Fall.

also wie gesagt einfach nur angeben Ausnahmegenehmigung Nr : ............zur Gewährung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach §46 Absatz 1 Nummer 11 STVO

und dann z.b. wenns auf nem Anwohnerparkplatz war: unter Punkt 6 bereichtigt auf Parkplätzen für Bewohner bis zu 3 Stunden zu parken.

wichtig ist auch: wie z.b. in dem Anwohnerfall, bei einigen Sachen wo es zeitlich begrenzt ist eben die Parkscheibe reinzulegen.
Dort wo z.b. ein Parkautomat steht brauchst du keine Parkscheibe, da kannst du ewig parken solange du willst.

Und wichtig was einige auch nicht wissen und beachten. Auf behinderten Parkplätzen kannst du mit dem orangenen Ausweis in Berlin und Brandenburg parken, in anderen Bundesländern nicht. Ansonsten ist der Orangene von den Sachen wo du parken darfst identisch mit dem Blauen, der Blaue ist halt für die EU, der orangene für Deutschland.

Viele Grüße

Christian3000
Dauergast
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Re: Probleme Einsatz Parkerleichterung

Beitrag von Christian3000 »

Hi Colo,

nein, in diesem Fall dürfen in dem Parkverbot 314 auch nur Busse stehen.

Sonst ist es so, das unter 314 wenn z.b. eine Zeitdauer angegeben ist, darf diese dann überschritten werden. Wenn es mit dem Zusatzschild PKW gekennzeichnet ist dürfen keine anderen Fahrzeuge dort parken und so ist das dann eben auch mit den Bussen. Also in diesem Fall nur Busse.

Viele Grüße

Dackel
hat sich häuslich eingerichtet
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Re: Probleme Einsatz Parkerleichterung

Beitrag von Dackel »

Hallo,
sehe es genauso wie Christian. Was andere sagen, ist mir ziemlich egal. Habe meinen Ausweis seit 7 Jahren und immer mal wieder wird man von Leuten blöd angemacht,die keine Ahnung haben.. Besonders in der Ladezone :x Eine neue Mitarbeiterin des hiesigen Ordnungsamtes meine, ich könne doch auf dem Behindertenparkplatz (blaues Schild) parken. Meine Worte "da darf ich aber nicht parken "
Musste sie erst einmal in Kenntnis setzen, was ich mit dem orangenen Ausweis darf, und was nicht. Sie hat sich für die
für die kleine Lehrstunde freundlich bedankt.Aber Parkscheibe muss eingestellt werden.

Claudia68
beginnt sich einzuleben
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Registriert: Do 5. Jan 2017, 17:05

Re: Probleme Einsatz Parkerleichterung

Beitrag von Claudia68 »

Hallo Susanne,

ich kenne diese Parkrleichterung gar nicht - wo bekommt man den diese und was sind die Vorausssetzungen dafür.

Liebe Grüße

Claudia

Christian3000
Dauergast
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Registriert: Mi 10. Jun 2020, 14:00

Re: Probleme Einsatz Parkerleichterung

Beitrag von Christian3000 »

kennen die wenigsten, auch bei den Ämtern selbst kennen den nicht alle
der Unterschied ist jedoch nur das der orangefarbende Parkausweis für Deutschland und der Blaue für die gesamte EU ist.

Die Anforderungen, um die orange Parkerleichterung zu beantragen, sind wie folgt:
• Merkzeichen „G“ und „B“ und Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein wegen der Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
• Merkzeichen „G“ und „B“ und Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein wegen der Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 wegen Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
• Morbus-Crohn bzw. Colitis-Ulcerosa mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 wegen dieser Erkrankung
• doppeltes Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung) mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 und Auswirkungen auf die Gehfähigkeit

wenn eins der Anforderungen erfüllt ist braucht man darüber ein gesondertes Schreiben für das Straßenverkehrsamt, welches jedesmal vorgelegt werden muss, wo du den beantragst.
Und wichtig aufheben, denn das Schreiben muss bei der jeweiligen Verlängerung(Ausweis ist immer 5 Jahre gültig und muss dann mit dem Ausweis-Beiblatt erst zurückgeschickt werden, bevor man den neuen Ausweis bekommt.

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