Hallo zusammen,
ich habe seit 2007 CU und habe nach Humira und Infliximab was nach einigen Monaten seine Wirkung verlor jetzt Entyvio für mich entdeckt.
Es hilft sehr gut seit Juni 2019.Dennoch bei sehr vielen Nebenerkrankungen, Polyneurose, von Willebrand Jürgens Syndrom , neues Kniegelenk ( mit massiven Problemen ) Schulter Op, Gelenkschmerzen etc. ( es wurden 25 Dokumenet eingereicht ).
Weil meine Schleimhaut gut verheilt ist und die Stuhlfrequenz auch runter ging, will mir das Amt jetzt meinen GDB von 50 auf 40 herabsetzen.
Ich wurde zu einer Anhörung aufgefordert um mich entsprechend zu äußern.
Ich finde die Abstufung auf 40 absurd, weil doch jeder weiß das CU unheilbar ist und mit vielen Nebenwirkungen einhergeht.
Selbst das Medikament Entyvio hat nur eine zeitlich begrenzte Wirksamkeit, es könnte immer noch sein das sich Antikörper bilden wie es bei mir bei Humira und Infliximab passiert ist. Dann geht alles von vorne los und viele Alternativen gibt es nicht mehr.
Kann mir jemand sagen wie man sich bei einer Anhörung verhält und weiter gegen an gehen kann.
vielen Dank im Vorraus
pescador
Anhörung - herabsetzung Gdb von 50 auf 40
Re: Anhörung - herabsetzung Gdb von 50 auf 40
Hallo pescador,
ich habe noch nichts von einer Anhörung beim VA gehört. Hier kann ich nicht mit Erfahrungen dienen.
Lege zeit- und fristgerecht einen Widerspruch schriftlich ein und begründe diesen. Erhälst Du einen ablehnenden Bescheid, sprich, es bleibt bei dem GdB von 40, dann kannst Du Klagen. Vor dem SG brauchst Du keinen RA.
Sinnvoll ist es aber einen RA für Sozialrecht zu beauftragen.
Die Kosten für den RA werden von Deiner Rechtschutzversicherung übernommen oder alternativ wenn Du in Deiner Gewerkschaft bist dann hast Du primär auch die Versicherung oder ABER natürlich als Mitglied der DCCV.
Viele Grüße
Kaja
ich habe noch nichts von einer Anhörung beim VA gehört. Hier kann ich nicht mit Erfahrungen dienen.
Lege zeit- und fristgerecht einen Widerspruch schriftlich ein und begründe diesen. Erhälst Du einen ablehnenden Bescheid, sprich, es bleibt bei dem GdB von 40, dann kannst Du Klagen. Vor dem SG brauchst Du keinen RA.
Sinnvoll ist es aber einen RA für Sozialrecht zu beauftragen.
Die Kosten für den RA werden von Deiner Rechtschutzversicherung übernommen oder alternativ wenn Du in Deiner Gewerkschaft bist dann hast Du primär auch die Versicherung oder ABER natürlich als Mitglied der DCCV.
Viele Grüße
Kaja
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- Registriert: Do 27. Jan 2022, 18:38
Re: Anhörung - herabsetzung Gdb von 50 auf 40
Rechtlich kann dir da der VDK helfen.