Hallo Liebe Community,
ich bin 24 Jahre alt und arbeite seit fast 3 Jahren in einem Chemiekonzern als Chemikant im Wechselschichtsystem (Früh-, Mittag- und Nachtschicht).
Bei der Einstellung sollte ich einen Fragebogen ausfüllen, wo auch gefragt wurde, ob ich eine mir bekannte Krankheit habe etc., doch ich habe es verschwiegen.
Zudem Zeitpunkt war ich zwar schon Colitis Ulcerosa Patient, aber ich wollte den Job unbedingt haben.
Ich denke, dass ich runter von der Schicht sollte und nur noch Frühschichten arbeiten sollte, das Wechseln der Schicht haut auf den Darm. Eine Arbeitsstelle auf Tagschicht würde mir mein Arbeitgeber nicht so einfach geben.
Abwesend durch Krankheit bin ich nicht länger wie 20-30 Tage im Jahr.
Meine Fragen sind nun:
1.) Ist es bei der Einstellung erlaubt zu schweigen?
2.) Sollte ich es jetzt sagen?
3.) Könnte ich so tun, als wäre die Krankheit neulich bei mir festgestellt, könnte der Arbeitgeber nachforschen?
Danke im Voraus für die Tipps und Antworten.
Bleibt Gesund!
Lg
Ich habe meine Chronische Erkrankung damals verschwiegen
Re: Ich habe meine Chronische Erkrankung damals verschwiegen
Hallo Hakan,
da Deine Erkrankung nicht ursächlich zur Arbeitsunfähigkeit von Anfang an führte, so durftest Du sie verschweigen. Denn diese Frage des Arbeitgebers war unzulässig, wie auch Fragen zu Schwangerschaft, geschlechtlicher Gesinnung, Religionszugehörigkeit, etc. nicht zulässig sind. Beispiel, Bäcker mit Mehlstauballergie. Die dürfte nicht verschwiegen werden.
Man sollte persönliche Dinge dem AG nie sagen. Eine Firma stellt immer nur Forderungen, ist anonym und auch Deine Vorgesetzten bis zum Chef hin würden Dir nie freiwillig sagen, was sie für mögliche Einschränkungen haben.
Hattest Du eine Einstellungsuntersuchung? Dann wärest Du auch als arbeitstauglich eingestuft worden, denn Du arbeitest ja dort.
Wenn man etwas sagt zu persönlichen Dingen, das kann einem selbst bei "guten" Kollegen um die Ohren fliegen.
Punkt 3 erübrigt sich.
Wenn Du aber eine Änderung in Deinen Schichten wünscht, Du müßtest schon einen ausreichenden GdB dafür haben, so daß der AG, zusammen mit dem Integrationsamt, einen behindertengerechten Arbeitsplatz für Dich schafft.
Sonst kann Dich der AG einfach abbügeln. Was Du anscheinend schon jetzt siehst.
Mit welchem Argument möchtest Du also punkten?
20-30 Arbeitstage AU im Jahr sind nicht gerade wenig. Dazu dann das Bekenntnis zur chronisch rezidivierenden Erkrankung?
Fördert nicht gerade das Vertrauen des AG in Deine Arbeitskraft.
Und wenn der AG jemanden loswerden will, das schafft er in jedem Fall und auch mit gutem Schutz, GdB und Betriebsrat wird man es nicht durchhalten.
Sieh lieber zu, daß Du in Remission kommst, gesund bist. Dazu erst mal eine ausreichende und sinnvolle Medikation. Und dann hat es Dir vielleicht noch niemand gesagt, aber die CED sind chronisch rezidivierende Erkrakungen, also geprägt vom Wechsel zwischen Rezidiv und Remisssion. Man kann also jahrelang in Remission leben, ohne Medikamente. Es gibt genügend Beispiele dafür.
Soweit mein Rat.
LG Neptun
da Deine Erkrankung nicht ursächlich zur Arbeitsunfähigkeit von Anfang an führte, so durftest Du sie verschweigen. Denn diese Frage des Arbeitgebers war unzulässig, wie auch Fragen zu Schwangerschaft, geschlechtlicher Gesinnung, Religionszugehörigkeit, etc. nicht zulässig sind. Beispiel, Bäcker mit Mehlstauballergie. Die dürfte nicht verschwiegen werden.
Man sollte persönliche Dinge dem AG nie sagen. Eine Firma stellt immer nur Forderungen, ist anonym und auch Deine Vorgesetzten bis zum Chef hin würden Dir nie freiwillig sagen, was sie für mögliche Einschränkungen haben.
Hattest Du eine Einstellungsuntersuchung? Dann wärest Du auch als arbeitstauglich eingestuft worden, denn Du arbeitest ja dort.
Wenn man etwas sagt zu persönlichen Dingen, das kann einem selbst bei "guten" Kollegen um die Ohren fliegen.
Punkt 3 erübrigt sich.
Wenn Du aber eine Änderung in Deinen Schichten wünscht, Du müßtest schon einen ausreichenden GdB dafür haben, so daß der AG, zusammen mit dem Integrationsamt, einen behindertengerechten Arbeitsplatz für Dich schafft.
Sonst kann Dich der AG einfach abbügeln. Was Du anscheinend schon jetzt siehst.
Mit welchem Argument möchtest Du also punkten?
20-30 Arbeitstage AU im Jahr sind nicht gerade wenig. Dazu dann das Bekenntnis zur chronisch rezidivierenden Erkrankung?
Fördert nicht gerade das Vertrauen des AG in Deine Arbeitskraft.
Und wenn der AG jemanden loswerden will, das schafft er in jedem Fall und auch mit gutem Schutz, GdB und Betriebsrat wird man es nicht durchhalten.
Sieh lieber zu, daß Du in Remission kommst, gesund bist. Dazu erst mal eine ausreichende und sinnvolle Medikation. Und dann hat es Dir vielleicht noch niemand gesagt, aber die CED sind chronisch rezidivierende Erkrakungen, also geprägt vom Wechsel zwischen Rezidiv und Remisssion. Man kann also jahrelang in Remission leben, ohne Medikamente. Es gibt genügend Beispiele dafür.
Soweit mein Rat.
LG Neptun
Re: Ich habe meine Chronische Erkrankung damals verschwiegen
Hallo Neptun,
danke für deine Meinung.
Also bei der Einstellungsuntersuchung war ich in Remission, es war alles in Ordnung.
Okay, also sollte ich den GdB Antrag stellen und auf 20-30 GdB hoffen, denn meine Firma stockt es auf 50Gdb auf, dann hätte ich 5 Tage mehr Urlaub.
Ich halte es weiterhin für mich und werde erstmal zusehen, dass ich in die Remission komme.
Es war mein erster Beitrag und es ist schön zu wissen, dass man nicht alleine ist. Denn mit so einer Krankheit kenne ich keinen,mit dem ich darüber sprechen kann.
Vielen Dank und liebe Grüße
danke für deine Meinung.
Also bei der Einstellungsuntersuchung war ich in Remission, es war alles in Ordnung.
Okay, also sollte ich den GdB Antrag stellen und auf 20-30 GdB hoffen, denn meine Firma stockt es auf 50Gdb auf, dann hätte ich 5 Tage mehr Urlaub.
Ich halte es weiterhin für mich und werde erstmal zusehen, dass ich in die Remission komme.
Es war mein erster Beitrag und es ist schön zu wissen, dass man nicht alleine ist. Denn mit so einer Krankheit kenne ich keinen,mit dem ich darüber sprechen kann.
Vielen Dank und liebe Grüße
Re: Ich habe meine Chronische Erkrankung damals verschwiegen
Hallo Hakan,
mit einem GdB 30 kann man sich vom Integrationsamt gleichstellen lassen. Was meist bei Gefahr einer Kündigung voran getrieben wird, denn der AG wird um Stellungnahme gebeten, erfährt also davon.
Aber es wäre die Möglichkeit, mit Integrationsamt, Behindertenvertretung des Betriebes und dem AG über den Schichtdienst zu sprechen.
Sonst sehe ich da kaum einen Weg.
Ein GdB 20 bringt gar nichts.
Ein GdB 50 gibt es nicht vom AG. Der hat da keine Aktion drin.
Antrag wie Bewilligung gehen je nach Bundesland über das Landesamt für soziale Dienste, Versorgungsamt oder Kommunalverwaltung.
Für einen GdB 50 liegen die Hürden ziemlich hoch.
LG Neptun
mit einem GdB 30 kann man sich vom Integrationsamt gleichstellen lassen. Was meist bei Gefahr einer Kündigung voran getrieben wird, denn der AG wird um Stellungnahme gebeten, erfährt also davon.
Aber es wäre die Möglichkeit, mit Integrationsamt, Behindertenvertretung des Betriebes und dem AG über den Schichtdienst zu sprechen.
Sonst sehe ich da kaum einen Weg.
Ein GdB 20 bringt gar nichts.
Ein GdB 50 gibt es nicht vom AG. Der hat da keine Aktion drin.
Antrag wie Bewilligung gehen je nach Bundesland über das Landesamt für soziale Dienste, Versorgungsamt oder Kommunalverwaltung.
Für einen GdB 50 liegen die Hürden ziemlich hoch.
LG Neptun
Re: Ich habe meine Chronische Erkrankung damals verschwiegen
Hallo Neptun,
wenn ich irgendwann 30 Gdb bekommen sollte, weiß ich, dass meine Firma es intern auf 50 Gdb aufstockt.
Sollte ich alao erst die 30 bekommen und dann erst beim AG antanzen.
Muss man dem Arbeitgeber erwähnen, warum man den Gdb bekommen hat?
Lg Hakan
wenn ich irgendwann 30 Gdb bekommen sollte, weiß ich, dass meine Firma es intern auf 50 Gdb aufstockt.
Sollte ich alao erst die 30 bekommen und dann erst beim AG antanzen.
Muss man dem Arbeitgeber erwähnen, warum man den Gdb bekommen hat?
Lg Hakan
Re: Ich habe meine Chronische Erkrankung damals verschwiegen
Nein, nicht warum.
Wenn es allerdings zu einem behindertengerechten Arbeitsplatz kommen soll, in Deinem Fall zur Tagschicht, dann grenzt das vielleicht etwas ein. Aber ich denke, auch dann gibt es noch ein weites Feld, was eine Diagnoseprognose unmöglich machen sollte für den AG.
LG Neptun
Wenn es allerdings zu einem behindertengerechten Arbeitsplatz kommen soll, in Deinem Fall zur Tagschicht, dann grenzt das vielleicht etwas ein. Aber ich denke, auch dann gibt es noch ein weites Feld, was eine Diagnoseprognose unmöglich machen sollte für den AG.
LG Neptun