Hallo zusammen,
Da ich aufgrund meiner CU relativ lange regenerationszeiten habe und auch lang nicht mehr so belastbar bin wie früher, sehe ich für mich allmählich keinen anderen Weg mehr, als Arbeitsstunden zu kürzen (aktuell muss ich 172 im Monat leisten, schaffe aber meist nur bis höchstens 165 wenn es gut läuft).
Demnach monatlicher Aufbau an minusstunden die man irgendwann wieder rausarbeiten muss.
Da ich alleine lebe ist es natürlich finanziell schwierig, gerade auch wegen kosten zusatzmedikamente etc.
Es gibt wahrscheinlich keine Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung oder?
Liebe Grüße,
Sunny
Finanzielle Unterstützung?
Re: Finanzielle Unterstützung?
Hallo Sunny,*Sunny* hat geschrieben:.........Es gibt wahrscheinlich keine Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung oder?
du sagst es.
Im Falle einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit wird Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, bei längerer Erkrankung Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt. Bei geringfügigen monatlichen Minusstunden wirst du die finanziellen Einbußen hinnehmen müssen. Ich sehe da keine Instutition, welche dir die wenigen krankheitbedingten Minusstunden ausgleicht. Stundenweise Arbeitsunfähigkeit mit Lohnfortzahlung ist nicht vorgesehen.
Du kannst versuchen mit vereinzelter Arbeitsunfähigkeit oder mit Erholungsurlaub deinen Akku aufzuladen, auch wenn ersteres im Betrieb nicht gerne gesehen wird und zweiteres nicht im Sinne des Erfinders ist. Ein Rehabilitationsmaßnahme könnte dir vielleicht helfen in eine stabilere Lage zu kommen.
Gruß
Thilo
Re: Finanzielle Unterstützung?
Hey Sunny,
Mit einer halben Erwerbsunfähigkeitsrente wäre dir da bestimmt geholfen, ich habe auch vor mir jetzt eine zu beantragen. Kennt sich da jemand aus??
Mit einer halben Erwerbsunfähigkeitsrente wäre dir da bestimmt geholfen, ich habe auch vor mir jetzt eine zu beantragen. Kennt sich da jemand aus??
Re: Finanzielle Unterstützung?
Hallo Suny,
geht nur über den "gelben Schein" mit Lohnfortzahlung vom AG. Ich denke, dass Dein HA Deine Situation kennt, und Dich dementsprechend unterstützt. Wenn nicht: HA wechseln
VG Konrad
geht nur über den "gelben Schein" mit Lohnfortzahlung vom AG. Ich denke, dass Dein HA Deine Situation kennt, und Dich dementsprechend unterstützt. Wenn nicht: HA wechseln
VG Konrad
Timschal
Re: Finanzielle Unterstützung?
Hallo Sunny,
ich denke, Du hast eine Arbeitszeit von 40 h / w.
Leider kenne ich kein System, was Dir ermöglicht, Dein volles Entgelt zu bekommen mit reduzierter Arbeitszeit.
Es gibt - für den Arbeitgeber - um Dich "attraktiv zu behalten" z. B. einen Minderleistungszuschuss.
Für Dich käme je nach Behinderung, Arbeitsunfähigkeit nur die Beantragung einer T-EMR oder EMR in Frage.
Je nach Alter, Rentenauskunft, ggf. auch Betriebsrente oder sonstigen privaten Versicherungen könnte dies für Dich eine Lösung sein.
Auch eine Abfindung als Bonus wäre strategisch möglich. Aber ich kenne Dich nicht und kann auch hier nichts beurteilen und auch Deine persönlichen Umstände und Wünsche.
Dies ist aber im Einzelfall sehr unterschiedlich und sehr genau zu betrachten!!!
Viele Grüße,
Kaja
ich denke, Du hast eine Arbeitszeit von 40 h / w.
Leider kenne ich kein System, was Dir ermöglicht, Dein volles Entgelt zu bekommen mit reduzierter Arbeitszeit.
Es gibt - für den Arbeitgeber - um Dich "attraktiv zu behalten" z. B. einen Minderleistungszuschuss.
Für Dich käme je nach Behinderung, Arbeitsunfähigkeit nur die Beantragung einer T-EMR oder EMR in Frage.
Je nach Alter, Rentenauskunft, ggf. auch Betriebsrente oder sonstigen privaten Versicherungen könnte dies für Dich eine Lösung sein.
Auch eine Abfindung als Bonus wäre strategisch möglich. Aber ich kenne Dich nicht und kann auch hier nichts beurteilen und auch Deine persönlichen Umstände und Wünsche.
Dies ist aber im Einzelfall sehr unterschiedlich und sehr genau zu betrachten!!!
Viele Grüße,
Kaja
Re: Finanzielle Unterstützung?
Hallo Sunny,
es kommt natürlich auf den Einzelfall an, aber nach meiner Erfahrung nach lohnt es sich
durchaus zu prüfen, ob (bei dem reduzieren Einkommen) ein Wohngeldanspruch besteht.
Möglicherweise könnte auch ein ergänzender Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Die
Beträge des anrechnungsfreien Einkommens sind deutlich angestiegen.So
wären bei einem Bruttoeinkommen in Höhe von EUR 1.500,00 beispielsweise mindestens
EUR 348,00 anrechnungsfrei.
Damit hätte ein Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt vielleicht nur 60 Prozent arbeiten
könnte, bei einer (fiktiven) Warmmiete von EUR 800,00 zusammen mit dem Regelsatz
in Höhe von EUR 563,00 insgesamt ein „Nettogehalt“ von EUR 1.711,00 zur Verfügung.
Das ist mehr, als manch einer in Vollzeit erhält.
Dazu die Vorteile, keine Rundfunkgebühren zu zahlen und als chronisch kranker Mensch
nur EUR 67,56 für die jährliche Vorauszahlung zur Zuzahlungsbefreiung entrichten zu
müssen. Auch die Sicherheit, dass mögliche Neben- und Heizkostennachzahlungen
übernommen werden würden, ist erwähnenswert.
Liebe Grüße
Jan-Michael
es kommt natürlich auf den Einzelfall an, aber nach meiner Erfahrung nach lohnt es sich
durchaus zu prüfen, ob (bei dem reduzieren Einkommen) ein Wohngeldanspruch besteht.
Möglicherweise könnte auch ein ergänzender Anspruch auf Bürgergeld bestehen. Die
Beträge des anrechnungsfreien Einkommens sind deutlich angestiegen.So
wären bei einem Bruttoeinkommen in Höhe von EUR 1.500,00 beispielsweise mindestens
EUR 348,00 anrechnungsfrei.
Damit hätte ein Arbeitnehmer, der krankheitsbedingt vielleicht nur 60 Prozent arbeiten
könnte, bei einer (fiktiven) Warmmiete von EUR 800,00 zusammen mit dem Regelsatz
in Höhe von EUR 563,00 insgesamt ein „Nettogehalt“ von EUR 1.711,00 zur Verfügung.
Das ist mehr, als manch einer in Vollzeit erhält.
Dazu die Vorteile, keine Rundfunkgebühren zu zahlen und als chronisch kranker Mensch
nur EUR 67,56 für die jährliche Vorauszahlung zur Zuzahlungsbefreiung entrichten zu
müssen. Auch die Sicherheit, dass mögliche Neben- und Heizkostennachzahlungen
übernommen werden würden, ist erwähnenswert.
Liebe Grüße
Jan-Michael