Überstunden

Erwerbsleben mit einer CED? Hier der Austausch von Betroffenen darüber. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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Summsi
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Überstunden

Beitrag von Summsi »

Hallo,
ich befürchte das es zu diesem Anliegen keine wirkliche Antwort gibt, versuche es aber trotzdem mal. Ich habe einen sehr schweren Verlauf von MC hinter mir, bin allerdings dank Humira seit drei Jahren beschwerdefrei.
Seit dieser Zeit arbeite ich auch bei meinem jetzigen AG, der von meiner Erkrankung nichts weiss. Es zeichnet sich leider ab, das unsere Abteilung ständig unterbesetzt ist, d.h. ich mache jedes Jahr mehr überstunden. Mein aktueller stand ca 100. Stunden. Arbeitsvertraglich ist das auch zulässig, ich merke allerdings dass der Dauerstress mir nicht gut bekommt und habe natürlich auch Angst, dass es irgendwann wieder abwärts geht.
Nun zu meiner Frage. Bei einem akuten schub hätte ich die Möglichkeit mir eine Schwerbehinderung eintragen zu lassen. Gibt es irgendeine Möglichkeit sich (gesetzlich) als gesunder MC Patient gegen eine zu hohe Belastung zu schützen. Man kann natürlich sagen, dass ich selber schuld bin, weil ich den Arbeitsvertrag unterschrieben habe, allerdings war ich sehr froh einen passenden job gefunden zu haben. Wäre schön, wenn jemand was weiss...

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neptun
Inventar - wird täglich mit abgestaubt
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Re: Überstunden

Beitrag von neptun »

Hallo Summsi,

willkommen im Forum.
Es wird für Dich das Arbeitszeitgesetz gelten als gesunder Mensch. Man ist ja nicht per se krank mit einer CED, weil eben meist arbeitsfähig. Manche arbeiten dabei sicher auch auf Kosten ihrer Gesundheit, aber es ist ihre Entscheidung, ob erzwungen oder nicht.
Einfluß nehmen kann man nur mit einem GdB ab 50, weil dann der AG im Zusammenspiel mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Integrationsamt einen behindertengerechten Arbeitsplatz stellen/schaffen muß. Gibt es keine speziellen Anforderungen, so gibt es doch allgemeine Einschränkungen, die sich auch auf die Überstundenregelung beziehen, wenn man darauf besteht.

Nur ist ein GdB50 kein Selbstgänger. Ein Schub dürfte da nicht reichen zur Bewilligung, weil der Zustand, es geht um die Teilhabe am täglichen Leben in allen Lebensbereichen, mindestens schon ein halbes Jahr gegeben sein muß und sicher wird auch eine Prognose für die Zukunft ins Kalkül gezogen. So zumindest habe ich es erlebt vor Gericht, wo sich der Gutachter dazu äußern sollte. Auch, wenn es nirgendwo steht.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz wird wohl keine Lösung bieten.

LG Neptun

Summsi
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Re: Überstunden

Beitrag von Summsi »

Vielen Dank für die Antwort. Sowas dachte ich mir schon. Das Arbeitszeitgesetzt erlaubt ja meines Wissens eine andauernde Belastung von 48 Stunden wöchentlich, d.h. mein AG kann eigentlich verlangen, dass ich das ganze Jahr über Mo-Fr ca. 10 stunden tgl mache, anstatt 7,75 :(.Aber das Problem werde ich dann ggf. nur im direkten Gespräch lösen können.

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