Einstellungsuntersuchung

Erwerbsleben mit einer CED? Hier der Austausch von Betroffenen darüber. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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neptun
Inventar - wird täglich mit abgestaubt
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Registriert: Do 20. Dez 2012, 19:58

Re: Einstellungsuntersuchung

Beitrag von neptun »

Hallo mya.stone,

das sind alles verschiedene Themenbereiche, die auch verschiedene Vorgehensweisen bedingen, bzw. auch gar keine Handlung deinerseits benötigen.
Die Einstellungsuntersuchung hat nur den Sinn Deine allgemeine Verfassung festzustellen, also den Gesundheitsstatus, wie er für die ausgeübte Tätigkeit von Belang ist. Für diese Arbeit ohne spezielle Anforderungen wird der Arzt also ziemlich wenig machen und auch fragen.
Du mußt nichts zu Deiner cu sagen. Und selbst wenn Du etwas sagst, der Auftrag des Arztes ist auf obiges begrenzt und er hat selbstverständlich Schweigepflicht gegenüber Deinem Arbeitgeber. Er wird also nur sein Urteil abgeben, ob Du für die Arbeit gesundheitlich fähig bist oder nicht.

Eine Reha wird bewilligt, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet oder bereits eingeschränkt ist. Sie wird bei der DRV oder anderer Rentenversicherung beantragt über den behandelnden Arzt, der auch seinen Teil dazu in den Vordrucken ausfüllen muß. Die Rentenversicherung bezahlt auch für diese Zeit Übergangsgeld, wenn Du vorher schon durch die selbe Vorerkrankung, hier cu, aus der Lohnfortzahlung von 6 Wochen gefallen bist. Was ja häufiger passiert durch längere Krankschreibungen.

Falls Du normal AU geschrieben wirst wegen der cu, es wäre also nur bedingt ein Grund für eine Reha. Dieser wird sich erst ergeben durch gehäufte und/oder längere Krankschreibungen.

Da muß man beim Rehaanspruch an den Unterschied von Arbeitsfähigkeit zu Erwerbsfähigkeit denken. Die Rentenversicherung überprüft und beurteilt dies. Falls die Reha nicht bewilligt wird, man hat die Möglichkeiten des Widerspruches und dann des Klageweges.

Der Arbeitgeber wird nie von Deiner cu erfahren, wenn Du es ihm nicht sagst. So bekommt er auch nur den gelben Zettel, auf dem die Diagnose nicht steht.
Und bei den Formularen zur Rehabewilligung, da ist die Ausfertigung für den AG so abgefaßt, daß er werder die Diagnose noch die Rehaeinrichtung lesen kann. ich hatte damals aber Ärger, weil der AG den Zeitraum unbedingt dokumentiert haben wollte, der nicht auf dieser Bescheinigung für den AG stand. Somit wollte er den Zettel, der an die Rehaeinrichtung ging. Bei Bewilligung steht ja nur der Zeitraum von 3 Wochen fest, nicht das Datum des Beginns, denn den macht die Rehaeinrichtung erst, und auch nicht die tatsächliche Dauer, weil während der Rehazeit auch eine Verlängerung möglich ist. So habe ich eine Kopie gefertigt und die Rehaeinrichtung geschwärzt, denn die würde zumindest einen Rückschluß auf eine Erkrankung eingrenzen.

Es ist wichtig, daß Du nicht alles in einen Topf schmeißt und durcheinander bringst.
So machst Du Dir auch Gedanken um Probleme, die sich so gar nicht stellen.

Willst Du keinen Stress in Zukunft, sage von Deiner cu niemandem etwas. Du kannst Glück haben, aber generell kann es eigentlich nur schlecht ausgehen, wenn der AG um eine Erkrankung weiß. Da wären die Folgen zukünftig für Dich nicht abzuschätzen. Es gibt nicht unbedingt und immer eitel Sonnenschein im Betrieb.
Und was nützt es Dir, die cu als Fähnlein vor Dir her zu tragen?

LG Neptun

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