Hallo zusammen,
vielleicht war schon jemand von euch in einer ähnlichen Situation und kann mir vielleicht weiter helfen.
Eine Freundin von mir macht eine Umschulung zur Bürokauffrau, diese hat sie im September diesen Jahres angefangen. Nun ist sie in der 8 Woche schwanger.
Frage 1: Bei ihrer ersten Schwangerschaft war sie im Beschäftigungsverbot, kann man als Bürokauffrau auch ein Beschäftigungsverbot bekommen?
Frage 2: Da die Geburt des Kindes Anfang Juni 2015 errechnet wurde, kann sie die Umschulung nicht beenden, da diese 24 Monate dauert. Die Frage ist nun,
da sie im Moment ca. 700€ monatlich für die Umschulung bekommt, bekommt sie nur den Mindestsatz an Elterngeld oder wird das Umschulungsgeld
als volles Einkommen bei der Elterngeldstelle angesehen?
Frage 3: Sie spielt mit dem Gedanken 12 Monate in Elternzeit zu gehen, kann sie die Umschulung so lang aussetzen?
Vielen Dank für euere Antworten...