Verbeamtung Bayern - Verdacht MC

Erwerbsleben mit einer CED? Hier der Austausch von Betroffenen darüber. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
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lena14
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Verbeamtung Bayern - Verdacht MC

Beitrag von lena14 »

Hallo zusammen!

Nachdem ich jetzt eine Weile passiv hier mitgelesen habe, nun meine Frage an euch:

Stehe vor folgender Situation: bin aktuell im privaten bayrischen Schuldienst am Gymnasium tätig und hatte den Plan, nächstes Jahr ins Beamtenverhältnis in Bayern zu wechseln.

Problem: Verdacht Morbus Crohn als Ergebnis einer Darmspiegelung.
Entzündungen an der gleichen Stelle wurden schon vor 4 Jahren festgestellt, der neuerliche Befund deckt sich damit. Gewebeproben jeweils negativ, die beobachteten Entzündungen legen es aber wohl nahe. Im neuerlichen Arztbrief ist von der Diagnose "Ileitis terminalis unklarer Ätiologie" die Rede, in der zusammenfassenden Beurteilung steht aber, dass "aufgrund der Persistenz des Befundes aber auch ein M.Crohn trotz fehlender histologischer Veränderungen nicht auszuschließen ist". Widerspricht sich das nicht?! :shock:

Ansonsten habe ich keine Symptome, keine Beschwerden, nie Medikamente genommen, keine krankheitsbedingten Fehltage in drei Arbeitsjahren sowie Referendariat... :roll:

Die Frage die ich mir stelle ist, wie ich nun am besten vorgehe:
- Wie vom Arzt geraten weitere Diagnostik und Behandlung mit Budesonid?
- Nichts tun?

Weitere Diagnostik könnte eine Diagnose zur Folge haben. Sollte ich nichts tun: müsste ich diese "Diagnose" dann beim Amtsarzt angeben, hätte ein Verschweigen folgen? Oder müsste ich nichts angeben, weil er ja in der Beurteilung nur sagt, dass MC nicht auszuschließen ist?

Und meine letzte Frage: Hat jemand von euch Erfahrungen mit Verbeamtung trotz MC in Bayern? Ist das möglich bzw. realistisch?

Vielen Dank für eure Hilfe,
Lena

Venicebeach222
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Registriert: Mi 25. Sep 2019, 17:17

Re: Verbeamtung Bayern - Verdacht MC

Beitrag von Venicebeach222 »

Hallo Lena,
beim Amtsarzt musst du in der Regel leider alle ambulanten Untersuchungen und Krankenhausaufenthalte der letzten Jahre angeben. Mein Rat wäre: lasse den Gastroenterologen ein sachliches Gutachten verfassen, in dem deine Beschwerfreiheit und die Nichteinnahme von Medikamenten bescheinigt wird. Ebenso kann man sich von der Krankenkasse eine Auflistung der Krankschreibungen der letzten Jahre bescheinigen lassen. Wenn du also kaum krank warst, hilft das in der Regel auch. Weiterhin kannst du dich bei der Gewerkschaft beraten lassen.
In NRW ist das mit dem Amtsarzt und seiner/ihrer Entscheidung leider sehr personenabhängig :(. Verschweigen darfst du solche Diagnosen allerdings nicht, denn dann kannst du auch nach Jahren fristlos aus dem Beamtendienst entlassen werden, solltest du z. B. wegen eines MCs langer erkrankt oder sogar arbeitsunfähig werden.
LG und viel Erfolg!

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