Moin an alle
ich hatte gerade eine Diskussion mit einer Freundin. In der Reha wurde mir gesagt, dass sechs Monate zurückgeguckt wird. Wenn in dieser Zeit ein Krankheitstag mit Morbus crohn war, wird der Zeitraum auf 12 Monate ausgedehnt. Hier wird nun geguckt, wie viele Krankheitstage ich in diesen zwölf Monaten hatte. Wenn ich mehr als 6 Wochen krank war, wird mir Krankengeld ausbezahlt. Auch wenn ich zwischendurch arbeite, summiert sich das irgendwann auf. Ich war 4 Wochen auf Reha und kann nun noch 2 Wochen mit morbus crohn krank sein und komme dann ins Krankengeld. Ist das richtig? Meine Freundin sagt nämlich, dass das nicht wäre. Danke für die Hilfe
Krankengeld mit vereinzelten Arbeitstagen
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- Registriert: Mi 29. Jan 2020, 19:43
Re: Krankengeld mit vereinzelten Arbeitstagen
Hallo Thorsten,
ich bin in diesem Punkt auch nicht 100%ig erfahren.
Grundsätzlich ist es so, dass wenn man AU ist die ersten 6 Wochen die Entgeltfortzahlung vom AG besteht und dann - wenn es über die 6te Woche hinaus geht die Krankengeldzahlung von der Krankenkasse geleistet wird.
Aber daher meine Frage, aus welchem Grund hast Du die Reha gemacht? Indikation?
Deine Reha gehe ich mal davon aus, war über 3 - max. 4 Wochen?
Eine Reha sehe ich auch unabhängig von einer AHB (Anschlussheilbehandlung = direkt nach einer Operation).
Kostenträger der Reha ist ja auch die DRV oder eine Rentenkasse und nicht die KK.
Deine Freundin hat in dem Sinne recht, dass es bestimmte AU-Fristen auf Monate mit einer Erkrankung gibt. Ich werde mal versuchen mich zu belesen.
Viele Grüße
Kaja
ich bin in diesem Punkt auch nicht 100%ig erfahren.
Grundsätzlich ist es so, dass wenn man AU ist die ersten 6 Wochen die Entgeltfortzahlung vom AG besteht und dann - wenn es über die 6te Woche hinaus geht die Krankengeldzahlung von der Krankenkasse geleistet wird.
Aber daher meine Frage, aus welchem Grund hast Du die Reha gemacht? Indikation?
Deine Reha gehe ich mal davon aus, war über 3 - max. 4 Wochen?
Eine Reha sehe ich auch unabhängig von einer AHB (Anschlussheilbehandlung = direkt nach einer Operation).
Kostenträger der Reha ist ja auch die DRV oder eine Rentenkasse und nicht die KK.
Deine Freundin hat in dem Sinne recht, dass es bestimmte AU-Fristen auf Monate mit einer Erkrankung gibt. Ich werde mal versuchen mich zu belesen.
Viele Grüße
Kaja
Re: Krankengeld mit vereinzelten Arbeitstagen
Hallo Thorsten,
willkommen im Forum!
Das entscheidende Stichwort ist hier „Blockfrist“.
Hier https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 58374.html findest Du Informationen dazu.
VG, Korona
willkommen im Forum!
Das entscheidende Stichwort ist hier „Blockfrist“.
Hier https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 58374.html findest Du Informationen dazu.
VG, Korona
Re: Krankengeld mit vereinzelten Arbeitstagen
Hallo Thorsten,
ich habe mal ein paar Links für Dich gesucht:
https://www.rechtslupe.de/sozialrecht/k ... den-327968
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/le ... ueche.html##
https://www.vdk.de/deutschland/pages/th ... ft?dscc=ok
Viele Grüße
Kaja
ich habe mal ein paar Links für Dich gesucht:
https://www.rechtslupe.de/sozialrecht/k ... den-327968
https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/le ... ueche.html##
https://www.vdk.de/deutschland/pages/th ... ft?dscc=ok
Viele Grüße
Kaja