Gutachtertermin EM Rente

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
Antworten
Anja1972
neu hier
Beiträge: 1
Registriert: Sa 8. Jun 2019, 21:04

Gutachtertermin EM Rente

Beitrag von Anja1972 »

Ich hatte gestern einen Gutachtertermin beim Internisten. Er hat zum Schluss gesagt, dass er die Rente befürwortet, hat aber auch gesagt, dass er nicht weiß, wie sich die DRV entscheidet. Ich war eigentlich der Meinung, dass sein Gutachten ausschlaggebend ist. Er hat gesagt, wenn eine Ablehnung kommt, soll ich Widerspruch einreichen. Ich bin jetzt mal gespannt was passiert. Wie war das bei euch? Lg

Benutzeravatar
Thilo
könnte auch hier einziehen
Beiträge: 1076
Registriert: Sa 22. Dez 2012, 21:17

Re: Gutachtertermin EM Rente

Beitrag von Thilo »

Hallo Anja 1972,

schade, dass du in deinem ersten Beitrag hier im Forum nicht etwas mehr über deine Einschränkungen berichtet hast, die zu dem Rentenantrag führten. So hätte man sich wenigsten ein Bild über deine gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Beweggründe machen können.

Über die Zuerkennung einer Erwerbsminderungsrente entscheidet alleine die Rentenversicherung.

Der Internist fertigt sein Gutachten an und gibt eine Empfehlung an die Rentenversicherung. In der "sozialmedizinischen Epikrise" stellt er fest, in welchem zeitlichen Umfang du aus medizinischen Gründen noch in der Lage bist, einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen. Das erstellte Gutachten wird dem medizinischen Dienst der Rentenversicherung vorgelegt. Hier wird unter Berücksichtigung vorliegender Befunde, Berichte, etc. geprüft und entschieden ob eine Rente gewährt werden kann. Die Entscheidung der Rentenversicherung wird dir in einem Bescheid mitgeteilt. Gegen die Entscheidung kannst du innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist Widerspruch einlegen.

Zunächst heisst es nun abwarten. In etwa zwei, drei Monaten weisst du mehr. Lass dir auf alle Fälle eine Kopie des Gutachten zusenden. Hierzu genügt ein kurzer formloser Brief an die Behörde unter Angabe deiner Versicherungsnummer und des Gutachtertermines. Im Falle eines Widerspruches ist es wichtig die Gründe für eine mögliche Ablehnung zu kennen.

In der Regel werden Erwerbsminderungsrenten zeitlich befristet gewährt. Bei Fortbestehen der Erkrankung(en) können Verlängerungen erfolgen.

Welche Erfahrungen andere hatten, spielt eine eher untergeordnete Rolle. Es gibt Versicherte, die erhielten eine Rente ohne große Probleme im ersten Anlauf und es gibt schwer kranke Menschen, die streiten jahrelang vor den Sozialgerichten um ihre Rente.

Gruß

Thilo

Benutzeravatar
neptun
Inventar - wird täglich mit abgestaubt
Beiträge: 5522
Registriert: Do 20. Dez 2012, 19:58

Re: Gutachtertermin EM Rente

Beitrag von neptun »

Hallo Anja,

willkommen im Forum.

Aus gegebenem Anlaß und falls Interesse daran besteht, hier die Leitlinie der DRV:

"Leitlinie zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit bei chronisch entzündlicher Darmkrankheit (CED) (Januar 2011, einschließlich Kurzfassung)"

https://www.deutsche-rentenversicherung ... htung.html

Meinen Erfahrungsbericht, allerdings aus dem Jahr 2005, findest Du hier. Es ist mein Weg in die volle EM-Rente auf unbestimmte Zeit. Es ist die Vorgehensweise der damaligen BfA geschildert mit ihrer Zermürbungstaktik und dem Hinauszögern einer Entscheidung.
Kernstück ist: In den Beschlüssen des Großen Senates des Bundessozialgerichtes vom 19.12.1996 wurden für die Begriffe „Summierung ungewöhnlicher Leistungsbeschränkungen“ und „schwere spezifische Leistungsbehinderungen“ Katalog- und Seltenheitsfälle entwickelt.
Kommt man nicht mehr geregelt zur Arbeit, hat also eine aufgehobene Wegefähigkeit, dann ist das ein absoluter Grund für volle Erwerbsminderung, auch bei sonst voller Leistungsfähigkeit. Der Arbeitsmarkt ist dann von vornherein verschlossen.

Allerdings schrieb ich ihn, da war noch nicht die endgültige Entscheidung vor dem SG gefallen. Er geht nur bis zur Ablehnung des Widerspruches.
Bei Anfrage über PN schicke ich den Rest als Tagebuch. Auch mit Beschreibung des Gerichtstermins.

https://www.dccv.de/betroffene-angehoer ... sberichte/

Letztlich hat sich in der Rechtssprechung aber kaum etwas verändert.

LG Neptun

Antworten