GdB —> Mitteilungspflicht

Schwerbehinderung, Rente, Kur etc. Austausch unter Betroffenen. Hier erfolgt keine Beratung durch den AK Sozialrecht!
quintessenz
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GdB —> Mitteilungspflicht

Beitrag von quintessenz »

Hallo,

Ich bin durch die CU lange krank (geschrieben), da hat mir meine Ärztin geraten einen Antrag beim Versorgungsamt zu stellen. Ich fürchte mich dabei davor, dass man seinen künftigen Arbeitgebern etwas zur GdB sagen muss. Ist es wahr dass man von vornherein sagen muss ob man einen GdB hat?

Danke

Lg

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Thilo
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Re: GdB —> Mitteilungspflicht

Beitrag von Thilo »

quintessenz hat geschrieben:.....Ist es wahr dass man von vornherein sagen muss ob man einen GdB hat?.....
Hallo quintessenz,

normalerweise musst du deine Schwerbehinderteneigenschaft nicht offenbaren.

Eine Mitteilung des GdB ist nur erforderlich, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Behinderung die vertraglich geschuldete
Leistung nicht erbringen kann.

Bei einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis kann das allerdings anders ein: Die Frage des Arbeitgebers nach dem Vorliegen einer
Schwerbehinderung ist hier nicht grundsätzlich unzulässig. Insbesondere dann, wenn sich der Arbeitgeber im Hinblick auf
bevorstehende Kündigungen über die Anwendbarkeit der Kündigungsschutzvorschriften zugunsten des schwerbehinderten
Arbeitnehmers informieren will, kann die Frage zulässig sein.

Übrigens: Trotz Krankheit muss man keinen Antrag stellen, zumal die Nachteilsausgleiche relativ gering sind. Insbesonders dann nicht,
wenn man die Schwerbehinderteneigenschaft sowieso nicht offenbaren möchte.

Gruß

Thilo

quintessenz
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Re: GdB —> Mitteilungspflicht

Beitrag von quintessenz »

Hallo,

Danke sehr. Ich denke dann wird es nicht erforderlich sein. Vermutlich versuchte die Ärztin ihre Pfkichten auf das Versorgungsamt abzuwälzen. Dann werde ich es sein lassen. Aber wenn man es hat, kann man es für sich behalten.

Danke.

LG

angie0408
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Re: GdB —> Mitteilungspflicht

Beitrag von angie0408 »

Was für Pflichten sollte denn die Ärztin auf das Versorgungsamt abwälzen, wenn du einen Antrag auf GdB stellst?
Ich finde es eigentlich sehr gut, dass sie dich auf die Möglichkeit hingewiesen hat. Sie hat dadurch nicht weniger zu tun...

MfG Angie0408

quintessenz
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Re: GdB —> Mitteilungspflicht

Beitrag von quintessenz »

Ihr ging es darum ständig AUs auszustellen und meinte dass ich was ernstes hätte und es morgen nicht verschwinden würde. Schließlich hätte ich ja kein Kreuzschmerzen...
Darum meine Vermutung dass sie sich von Bürokratie loszagen will. Durch GdB könnte die AU Ausstellung überflüssig werden.

Lg

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Uwe7
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Re: GdB —> Mitteilungspflicht

Beitrag von Uwe7 »

quintessenz hat geschrieben:Durch GdB könnte die AU Ausstellung überflüssig werden.
Das ist falsch. Ein Schwerbehinderter benötigt im Krankheitsfall genau so eine AU-Bescheinigung, wie jeder andere auch.

LG Uwe
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quintessenz
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Re: GdB —> Mitteilungspflicht

Beitrag von quintessenz »

Ok, dann weiß ichs nicht.
Was meint ihr: Ist es arbeitsrechtlich ratsam einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?

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Uwe7
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Re: GdB —> Mitteilungspflicht

Beitrag von Uwe7 »

quintessenz hat geschrieben:Ist es arbeitsrechtlich ratsam einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?
Es kommt drauf an.

Wenn Du seit langem ungekündigt beim gleichen Arbeitgeber bist, verschafft Dir ein Schwerbehindertenausweis einen zusätzlichen Schutz.

Wenn Du einen neuen Arbeitsplatz suchst, kann ein Schwerbehindertenausweis sich unterschiedlich auswirken. Einerseits steht in vielen Stellenanzeigen "Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt." Und manchmal wird das auch so gelebt.

Oft ist dies aber nur ein Lippenbekenntnis, weil bei vielen Arbeitgebern die dumpfe Angst vorherrscht: "Schwerbehindert - den werde ich nie wieder los." Konsequenz: Ich stelle ihn gar nicht erst ein. Praktische Umsetzung: Die Eignung ist eben nicht gleich - beweise mal das Gegenteil. Deswegen kommt ein anderer Bewerber zum Zuge.

Dass viele Schwerbehinderte einen extrem guten Job machen - und oft sogar seltener krank sind als andere, das interessiert an der Stelle schon gar nicht mehr, weil sich viele Arbeitgeber so tief mit der Schwerbehinderten-Thematik gar nicht auseinandersetzen. Das Einzige, was jeder weiß: Die offizielle Begründung der Ablehnung eines Bewerbers darf nichts mit seiner Schwerbehinderteneigenschaft zu tun haben.

So ist leider das Schwerbehindertenrecht zwar gut gemeint, wird aber in der praktischen Umsetzung viel zu oft zum Stolperstein für Betroffene.

LG Uwe
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Mondkalb
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Re: GdB —> Mitteilungspflicht

Beitrag von Mondkalb »

Moin Uwe,

die Zustimmung des Integrationsamtes, zu einer Kündigung, lag 2015 bei über 75%. Das eine dumpfe Angst seitens der AG bestehen soll Schwerbehinderte nicht wieder los zu werden, würde ich, ausgenommen sind hier sicherlich Kleinbetriebe, so nicht unterschreiben.

https://www.talentplus.de/in-beschaefti ... index.html

Ein Betriebsrat, sofern vorhanden, hat das Recht jede Bewerbung einzusehen und darauf zu achten das keine Diskriminierung (Schwerbehinderung, Religion, Geschlecht etc.) in Form einer Vorauswahl des Bewerbers durch den Arbeitgeber, stattfindet. Hier wäre die Frage zu stellen, inwieweit dieser Prozess eingehalten wird.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ar ... -vorlegen/

LG Mondkalb
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Thilo
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Re: GdB —> Mitteilungspflicht

Beitrag von Thilo »

Hallo in die Runde,

Theorie und Praxis sind zwei paar Stiefel.

In den Köpfen vieler Arbeitgeber sind schwerbehinderte Menschen "minderleistungsfähig". Untersuchungen sagen da definitiv etwas
anderes. Dies wird aber nach wie vor ignoriert. Wie eingebrannt steckt das Vorurteil im Hirn vieler Personalverantwortlicher.

Die Arbeitslosigkeit geht in unserem Lande stetig zurück. Dies gilt aber nicht für schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt.
Die haben es nach wie vor schwer in Arbeit zu kommen und sind überproportional arbeitslos. Von dem Beschäftigungsaufschwung
der letzten Jahre profitiert dies Gruppe überhaupt nicht.

Einstellungen von Schwerbehinderten erfolgen oft nur, weil bei "Vermittlungshemmnissen" hohe Lohnkostenzuschüsse an die Arbeitgeber
gezahlt werden. Und die sind nicht gering: Förderungen von 70% des Arbeitsentgeltes bei bis zu 36 Monaten Förderungsdauer sind kein
Einzelfall. Darüber hinaus können den Arbeitgebern noch der Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag erstattet werden.
Gerade große Firmen nehmen diese Förderungsmöglichkeiten gerne in Anspruch. Die Liste der Förderungsmöglichkeiten ist lang und
trotzdem reicht dies nicht aus, um schwerbehinderten Menschen wieder eine berufliche Perspektive zu geben.

Ansonsten kann ich das von "Uwe7" bereits Gesagte vollumfänglich unterschreiben.

Viele Grüße

Thilo

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