Verschlimmerungsantrag
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- Dauergast
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Verschlimmerungsantrag
Hallo, habe vor 3 Monaten einen Verschlimmerungsantrag gestellt, da ich seit 2 1/2 Jahren im Dauerschub bin und seit Aug noch eine PSC dianostiziert wurde.
Heute habe ich dann mal beim Versorgungsamt angerufen um zu fragen wie lange es noch dauert. Dort sagte man mir, dass meine Unterlagen beim Gutachter liegen.
Warum liegen meine Unterlagen beim Gutachter, entscheiden denn nicht die Mitarbeiter beim Versorgungsamt?
Schönen Tag noch
LG Claudia
Heute habe ich dann mal beim Versorgungsamt angerufen um zu fragen wie lange es noch dauert. Dort sagte man mir, dass meine Unterlagen beim Gutachter liegen.
Warum liegen meine Unterlagen beim Gutachter, entscheiden denn nicht die Mitarbeiter beim Versorgungsamt?
Schönen Tag noch
LG Claudia
Re: Verschlimmerungsantrag
Hallo Claudia,samson2003 hat geschrieben:........Warum liegen meine Unterlagen beim Gutachter, entscheiden denn nicht die Mitarbeiter beim Versorgungsamt?.....
der "normale Mitarbeiter" beim Versorgungsamt ist medizinischer Laie. Um einen GdB festsetzen zu können, schaltet die Behörde den medizinischen Dienst innerhalb des Hauses ein oder aber nutzt eine (fachärztliche) schriftliche Stellungnahme eines externen Gutachters. Letzteres wird in deinem Fall zutreffen. Daher vermutlich die lange Wartezeit.
Du wirst dich also noch ein wenig gedulden müssen. Viel Erfolg bei deinem Antrag.
Gruß
Thilo
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- Dauergast
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Re: Verschlimmerungsantrag
Lieber Thilo,
vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort.
Ich dachte die Angestellten hätten einen Katalog wo sie reingucken und dann den Grad der Behinderung feststellen.
So wird man jeden Tag schlauer.
Schönen Abend noch.
LG Claudia
Ich bin immer wieder begeistert und froh über dein riesiges Wissen und klaren Antworten. Vielen Dank nochmal.
vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort.
Ich dachte die Angestellten hätten einen Katalog wo sie reingucken und dann den Grad der Behinderung feststellen.
So wird man jeden Tag schlauer.
Schönen Abend noch.
LG Claudia
Ich bin immer wieder begeistert und froh über dein riesiges Wissen und klaren Antworten. Vielen Dank nochmal.
- Uwe7
- könnte auch hier einziehen
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- Wohnort: nördliches Niedersachsen / Nähe Hamburg
Re: Verschlimmerungsantrag
Hi Claudia,samson2003 hat geschrieben:Lieber Thilo,
vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort.
Ich dachte die Angestellten hätten einen Katalog wo sie reingucken und dann den Grad der Behinderung feststellen.
So wird man jeden Tag schlauer.
Schönen Abend noch.
LG Claudia
Ich bin immer wieder begeistert und froh über dein riesiges Wissen und klaren Antworten. Vielen Dank nochmal.
den Katalog haben sie auch - aber der sagt nicht alles.
Der Katalog heißt umgangssprachlich Knochentaxe. Klick mal drauf - da findest Du einiges - dennoch kann ein medizinischer Laie nicht alles richtig einschätzen.
LG Uwe
Du kannst dem Leben nicht mehr Tage geben - aber den Tagen mehr Leben
Re: Verschlimmerungsantrag
Hallo Claudia,
noch ergänzend dazu:
Für eine primäre sklerosierende Cholangitis gibt es meines Wissens keinen fest vorgegebenen GdB. Die Beurteilung des GdB erfolgt je nach Verlauf und Aktivität analog etwa zur einer chronischen Hepatitis oder Leberzirrhose.
Um eine "Einstufung" sachgerecht vornehmen zu können, wird das Versorgungsamt deshalb die fachliche Hilfe eines Gutachters in Anspruch nehmen. Außerdem sind gegebenenfalls die Wechselwirkungen von weiteren bestehenden Krankheiten untereinander zu berücksichtigen. Dies ist quasi "per Katalog" nicht "ablesbar".
Nach Feststellung deines neuen GdB kannst du dir die gutachterliche Stellungnahme zusenden lassen. Hier siehst du dann im Detail, aus welchen Gesundheitsstörungen und Einzel-GdB sich dein Gesamt-GdB zusammensetzt.
Gruß
Thilo
noch ergänzend dazu:
Für eine primäre sklerosierende Cholangitis gibt es meines Wissens keinen fest vorgegebenen GdB. Die Beurteilung des GdB erfolgt je nach Verlauf und Aktivität analog etwa zur einer chronischen Hepatitis oder Leberzirrhose.
Um eine "Einstufung" sachgerecht vornehmen zu können, wird das Versorgungsamt deshalb die fachliche Hilfe eines Gutachters in Anspruch nehmen. Außerdem sind gegebenenfalls die Wechselwirkungen von weiteren bestehenden Krankheiten untereinander zu berücksichtigen. Dies ist quasi "per Katalog" nicht "ablesbar".
Nach Feststellung deines neuen GdB kannst du dir die gutachterliche Stellungnahme zusenden lassen. Hier siehst du dann im Detail, aus welchen Gesundheitsstörungen und Einzel-GdB sich dein Gesamt-GdB zusammensetzt.
Gruß
Thilo
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- Dauergast
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Re: Verschlimmerungsantrag
Lieben Dank Uwe und Thilo!! 

Re: Verschlimmerungsantrag
Hallo Samson,
"Besondere Einzelfälle werden vorrangig bearbeitet:
Anträge von berufstätigen Personen, die noch keine Schwerbehindertenfeststellung haben oder Berufstätige, bei denen bisher ein GdB von unter 50 festgestellt wurde. "
Das beschleunigte Verfahren für erwerbstätige Personen (SGB IX §§ 69 und 14).
Viele Grüße
Kaja
"Besondere Einzelfälle werden vorrangig bearbeitet:
Anträge von berufstätigen Personen, die noch keine Schwerbehindertenfeststellung haben oder Berufstätige, bei denen bisher ein GdB von unter 50 festgestellt wurde. "
Das beschleunigte Verfahren für erwerbstätige Personen (SGB IX §§ 69 und 14).
Viele Grüße
Kaja
Re: Verschlimmerungsantrag
Hallo Kaja,
im SGB IX § 14 geht es um die Rehabilitaion und Teilhabe behinderter Menschen, in § 69 um die Feststellung der Behinderung und Ausweise.
Was möchtest du uns mit deinem knappen Hinweis auf die Paragraphen sagen und welche konkrete Handlungsweise sollte Claudia für sich daraus ableiten
Gruß
Thilo
im SGB IX § 14 geht es um die Rehabilitaion und Teilhabe behinderter Menschen, in § 69 um die Feststellung der Behinderung und Ausweise.
Was möchtest du uns mit deinem knappen Hinweis auf die Paragraphen sagen und welche konkrete Handlungsweise sollte Claudia für sich daraus ableiten

Gruß
Thilo
Re: Verschlimmerungsantrag
Hallo Thilo,
warum so grandig?
http://www.talent-plus.de/arbeitnehmer- ... index.html
"Beschleunigtes Verfahren für erwerbstätige Personen
Für die Bearbeitungszeit gelten für erwebstätige Personen die in §§ 69 und 14 SGB IX benannten Fristen, die davon abhängen, ob für die Antragsbearbeitung ein Gutachter hinzugezogen werden muss. Die im Gesetz benannten Fristen sollen das Anerkennungsverfahren beschleunigen.
Das bedeutet: Soweit kein Gutachter hinzugezogen werden muss, beträgt die Frist für die Feststellung der Schwerbehinderung höchstens drei Wochen. Ist es erforderlich ein Gutachten einzuholen, sind für den Gutacherauftrag bis zu zwei Wochen einzuräumen (SGB IX § 14 Abs. 5 Satz 5). Ist das Gutachten im Amt eingetroffen, muss eine Entscheidung innerhalb von zwei Wochen getroffen werden."
Viele Grüße
Kaja
warum so grandig?
http://www.talent-plus.de/arbeitnehmer- ... index.html
"Beschleunigtes Verfahren für erwerbstätige Personen
Für die Bearbeitungszeit gelten für erwebstätige Personen die in §§ 69 und 14 SGB IX benannten Fristen, die davon abhängen, ob für die Antragsbearbeitung ein Gutachter hinzugezogen werden muss. Die im Gesetz benannten Fristen sollen das Anerkennungsverfahren beschleunigen.
Das bedeutet: Soweit kein Gutachter hinzugezogen werden muss, beträgt die Frist für die Feststellung der Schwerbehinderung höchstens drei Wochen. Ist es erforderlich ein Gutachten einzuholen, sind für den Gutacherauftrag bis zu zwei Wochen einzuräumen (SGB IX § 14 Abs. 5 Satz 5). Ist das Gutachten im Amt eingetroffen, muss eine Entscheidung innerhalb von zwei Wochen getroffen werden."
Viele Grüße
Kaja
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- Dauergast
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Re: Verschlimmerungsantrag
Hallo,
wollte mal kurz berichten wie es bisher weiterging. Im Januar bekam ich endlich bescheid und bekam 40%. Die Cilitis ulcerosa habe sich gebessert (hahaha), und die PSC haben sie gar nicht erst berücksichtigt. In einem Bericht haben sie sich den Satz unterstrichen, Colitis nur noch geringradig. Haben den Satz aber nicht weiter gelesen, unter 40mg Prednisolon und Colifoamschaum.
Habe also einen Widerspruch eingereicht mit einem neuen Attest von meiner Internistin, wo sie nochmal auf die Cortisonabhängigkeit hindeutet und auf die immer wieder kehrende Schübe. Natürlich wies sie auch auf die PSC hin. Der letzte Satz lautet, dass ihrer Meinung eine GdB von mindestens 50% gerechtfertigt wäre.
das ist auch wieder 3 Wochen her. Habe heute beim Versorgungsamt angerufen, jetzt liegen meine Unterlagen wieder beim Gutachter!
Also wieder abwarten und Tee trinken.( Das ganze läuft seit Sept 15)
LG
Samson
wollte mal kurz berichten wie es bisher weiterging. Im Januar bekam ich endlich bescheid und bekam 40%. Die Cilitis ulcerosa habe sich gebessert (hahaha), und die PSC haben sie gar nicht erst berücksichtigt. In einem Bericht haben sie sich den Satz unterstrichen, Colitis nur noch geringradig. Haben den Satz aber nicht weiter gelesen, unter 40mg Prednisolon und Colifoamschaum.
Habe also einen Widerspruch eingereicht mit einem neuen Attest von meiner Internistin, wo sie nochmal auf die Cortisonabhängigkeit hindeutet und auf die immer wieder kehrende Schübe. Natürlich wies sie auch auf die PSC hin. Der letzte Satz lautet, dass ihrer Meinung eine GdB von mindestens 50% gerechtfertigt wäre.
das ist auch wieder 3 Wochen her. Habe heute beim Versorgungsamt angerufen, jetzt liegen meine Unterlagen wieder beim Gutachter!
Also wieder abwarten und Tee trinken.( Das ganze läuft seit Sept 15)
LG
Samson